"Uns steht das Wasser bis zum Hals" - Unveränderte pauschale Vergütung gefährdet Existenz der Betreuungsvereine

Trier · Die Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz kämpfen um das Überleben. Maximal drei Jahre sei das derzeitige Angebot ohne Verbesserung der Vergütung zu halten, heißt es vonseiten der Sozialdienste SKM und SKF.

 Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, bekommen einen gesetzlichen Betreuer. Foto: vollmacht-muster.de

Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, bekommen einen gesetzlichen Betreuer. Foto: vollmacht-muster.de

Trier. Frau D. hat ein schweres Schicksal. Die heute 40-Jährige kommt 1980 als Boatpeople auf der Flucht aus Nordvietnam nach Deutschland. Sie wird gut integriert, heiratet, hat drei Kinder, als sie 2012 schwer psychisch erkrankt. Wahnhaft und schlaflos überfordert sie bald trotz aller Bemühungen die eigene Familie. Weil sie zunehmend zur Gefahr für sich und andere wird, stellt eine psychiatrische Klinik den Antrag auf eine rechtliche Betreuung. Diese übernimmt eine hauptamtliche Betreuerin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF). Immer wieder folgen Versuche, Frau D. in Tageskliniken und stationären Einrichtungen zur Ruhe kommen zu lassen. Bis nach zehn Monaten letztlich der Heimplatz mit der notwendigen Einzelbetreuung im Saarland gefunden ist, hat sich die SKF-Fachkraft insgesamt 105 Stunden um Frau D. gekümmert.
"Nicht einmal ein Drittel dieser Betreuungsstunden wurden uns vergütet", sagt Caroline Klasen vom SKF-Betreuungsverein. Zwar sei dieses Beispiel ein besonderer Fall. In ähnlicher Ausprägung gebe es allerdings viele Fäller. Dieser zeige beispielhaft die schwierige Situation. Gemeinsam mit ihrem Kollegen Günter Crames vom Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Männer (SKM) hat die Diplom-Pädagogin deshalb einen Hilferuf an die Bundestagsabgeordneten aus der Region gesendet.
"Uns Betreuungsvereinen steht das Wasser bis zum Hals." Das bekamen Katarina Barley (SPD), Bernhard Kaster (CDU), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) und Katrin Werner (Die Linke) in getrennten Informationsgesprächen zu hören.
Denn zwar werden die Fachkräfte von den Vereinen nach den gängigen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst bezahlt, was in den vergangenen zehn Jahren zu einer Personalkostenerhöhung von 15 Prozent geführt hat. Die per Gesetz geregelte Vergütung für den Einzelfall ist in dieser Zeit allerdings gleich geblieben.
Bislang versuchten die Vereine das Defizit aus Aufwand und Vergütung, über mehr Fallzahlen und Querfinanzierungen innerhalb des Sozialverbandes auszugleichen. "Das ist inzwischen aber nicht mehr möglich", sagt Klasen.
Ihre Kollegin Christine Bastgen erklärt warum: "Im Jahr 2000 habe ich 30 Menschen betreut. Aktuell sind es 50. Das ist auf Dauer physisch und nervlich nicht zu stemmen, zumal es bei unseren Patienten an allen Ecken und Enden brennt. Aber je mehr Fälle ich bekomme, desto mehr muss ich am Schreibtisch arbeiten."
Caroline Klasen: "Das Betreuungsrecht will, dass viele Regelungen mit den betroffenen Menschen vorab besprochen werden, damit nicht über ihre Köpfe hinwegentschieden wird. Genau das steht aber bei immer höheren Fallzahlen auf dem Spiel."
Deshalb fordern die katholischen Betreuungsvereine bundesweit eine Erhöhung der pauschalen Vergütung. Andernfalls müssten viele Einrichtungen schließen. Dann seien die Kommunen als Ausfallbürgen in der Verantwortung.
Da für eine bessere Vergütung aber ein Bundesgesetz geändert werden muss, sind die Betreuungsvereine auf die Unterstützung der Politik angewiesen.
Katarina Barley (SPD): "Die Betreuungsvereine sind ein wichtiger Pfeiler des Betreuungsrechts und insbesondere für die Gewinnung und Anleitung ehrenamtlicher Betreuer unverzichtbar. Eine Anhebung der Vergütung wird aber nur im Konsens mit den Ländern möglich sein." Denn die Landesjustizverwaltungen tragen die Kosten für die rechtliche Betreuung. Wie Bernhard Kaster (CDU) verweist die SPD-Politikerin darauf, dass der Wegfall der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer im Juli 2013 eine Erhöhung des Einkommens um 19 Prozent bedeutet habe. Die Betreuungsvereine halten dem allerdings entgegen, dass dies nur für die freiberuflichen Betreuer zutreffe, da die Vereine auch davor von der Umsatzsteuer befreit gewesen seien.
Bernhard Kaster ist nach eigenen Worten zu einem überzeugten Unterstützer von Betreuungsvereinen geworden. Die CDU habe sich auf ihrem Bundesparteitag im Dezember auf eine moderate Erhöhung der Vergütungssätze für Berufsbetreuer ausgesprochen. "Ich halte das für sinnvoll und notwendig."
Das meint auch Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). "Ich bin gespannt, ob diesen Beschlüssen nun auch parlamentarische Taten folgen." Die grüne Bundestagsfraktion fordere seit Jahren eine Einzelfall orientierte Vergütung. Im Fall von Frau D. wären das nach dem derzeit geltenden Stundensatz 4620 Euro für den SKM-Betreuungsverein gewesen. Erhalten hat er wegen der gedeckelten Stundenzahl lediglich 1430 Euro.
Vollständige Stellungnahmen der Bundestagsabgeordneten: www.volksfreund.de/pflegeExtra

Die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, heißt gesetzliche oder rechtliche Betreuung. Früher wurde dafür der Begriff Vormundschaft verwendet. Eine solche Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen kann jeder anregen, zum Beispiel die Familie, ein Nachbar oder der Krankenhaussozialdienst. Das Betreuungsgericht (Amtsgericht) entscheidet dann darüber, ob dies angemessen ist und wer als Betreuer agiert. Dieser ist in der Folge der Kontrolle des Gerichts unterstellt. In einer Betreuungsverfügung können Menschen frühzeitig festlegen, wer die Betreuung im Ernstfall übernehmen soll. Darin kann aber auch dokumentiert sein, wer auf keinen Fall als Betreuer infrage kommt. Nur wenn keine Angehörigen oder Freunde die rechtliche Betreuung übernehmen wollen oder können, zum Beispiel wegen der räumlichen Distanz oder einer schweren psychischen Erkrankungen, werden die professionellen Betreuer der Betreuungsvereine oder freiberufliche hauptamtliche Betreuer eingesetzt. Ziel der Gesetzgebung ist es zudem, dass so viele Betreuungen wie möglich durch Ehrenamtliche erfolgen. Diese erhalten dafür eine jährliche Aufwandspauschale von 399 Euro. Das gilt auch für Familienangehörige. r.n.Extra

Derzeit sind im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Trier etwa 3000 Betreuungsverfahren anhängig, davon 2240 alleine im Bereich des Amtsgerichtes Trier. Zwei Drittel davon in der Stadt Trier, ein Drittel im Kreis Trier-Saarburg. Bundesweit geht man davon aus, dass 1,8 Prozent der Bevölkerung betreut werden. In den fünf Betreuungsvereinen in Trier sind zurzeit 19 hauptamtliche Betreuer tätig. Daneben gibt es zehn freiberufliche Betreuer. 60 bis 70 Prozent der Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Bei den Betreuungsbehörden und -vereinen kann sich jeder persönlich zum Thema rechtliche Betreuung beraten lassen. Die Adressen sind bei den Stadt- oder Kreisverwaltungen sowie in Seniorenbüros erhältlich. Informationen zur Betreuungsverfügung gibt es auch beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter Telefon 030/182722721 und unter www.bmjv.de r.n. Extra

Betreuungsvereine führen selbst rechtliche Betreuungen und gewinnen, begleiten und schulen ehrenamtliche Betreuer. So sind die Betreuungsvereine per Gesetz dazu verpflichtet, dem Ehrenamt den Vorrang vor der beruflichen Betreuung zu geben. Zudem informieren die Vereine über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und beraten im Einzelfall.

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