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Äpfel, Kastanien, Nüsse: Welche Früchte dürfen Sie wo sammeln?

Der bunte Herbst bietet eine ganze Palette an erntereifen Früchten. Doch wo darf man eigentlich einfach zugreifen? Mandy Rüttershoff-Hahn, Fachanwältin für Agrarrecht in Lüneburg, empfiehlt, vorsichtig vorzugehen. Läuft rund um das entsprechende Areal ein Zaun, bedeutet, dass die Eigentümer nicht möchten, dass die Fläche betreten wird. Auch Naturschutzgebiete darf man häufig nicht betreten. Sie sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Entscheidend ist, ob die Pflanze kultiviert wurde. Ist die Frage nach dem Betretungsrecht geklärt, folgt Schritt zwei: Darf ich mir nehmen, was hier wächst? Grundsätzlich darf man laut Anwältin Rüttershoff-Hahn erst einmal gar nichts nehmen. Allerdings ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass jeder wild wachsende Pflanzen in geringen Mengen sammeln darf. Wichtig ist also die Unterscheidung, ob die Pflanze angebaut wurde oder wild wächst. Wie hoch der persönliche Bedarf ist, ist laut Rüttershoff-Hahn im Gesetz nicht weiter festgelegt. Sie appelliert, sich bei der Menge an eine haushaltsübliche Mahlzeit zu halten. Nehmen Sie einen Apfel von einer bewirtschafteten Streuobstwiese, dann begehen Sie einen Diebstahl. Man nimmt schließlich etwas, das einem anderen gehört - laut Rüttershoff-Hahn kein strafloses Kavaliersdelikt. Bei einem Diebstahl handelt es sich um einen sogenannten Diebstahl geringwertiger Sachen. Der Diebstahl wird nur verfolgt, wenn der Eigentümer selbst eine Strafanzeige stellt, so Rüttershoff-Hahn. Wird man doch einmal als Ersttäter erwischt, dann fallen Geldbußen im eher zweistelligen Bereich von meist 30 bis 50 Euro an (Stand: September 2022).

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