Anschlusszwang für Regenwasser an örtliche Anlage
Kann ein Grundstückseigentümer der Kommune nicht nachweisen, dass er in der Lage ist, das Niederschlagswasser "ordnungsgemäß zu beseitigen", so kann ihm auferlegt werden, einen Anschluss an die örtliche Abwasseranlage zu finanzieren. Das entschied