Alle Magazin-Artikel vom 31. Dezember 2015
Abrechnung der Betriebskosten darf sich nach Jahren ändern
Abrechnung der Betriebskosten darf sich nach Jahren ändern

Abrechnung der Betriebskosten darf sich nach Jahren ändern

Vermieter dürfen die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Auch wenn sie bestimmte Dinge jahrelang selbst gezahlt haben, dürfen sie das künftig anders machen. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht.