Feuchtigkeitsschäden und Schimmel schnell melden
Auch die Aufklärung über richtiges Heiz- oder Lüftungsverhalten befreit den Vermieter nicht von seinen Gewährleistungspflichten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Auch die Aufklärung über richtiges Heiz- oder Lüftungsverhalten befreit den Vermieter nicht von seinen Gewährleistungspflichten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.