Alle Magazin-Artikel vom 01. Mai 2017
Feuchtigkeitsschäden und Schimmel schnell melden
Feuchtigkeitsschäden und Schimmel schnell melden

Feuchtigkeitsschäden und Schimmel schnell melden

Auch die Aufklärung über richtiges Heiz- oder Lüftungsverhalten befreit den Vermieter nicht von seinen Gewährleistungspflichten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.