A wie Motorrad, T wie Zugmaschine

Berlin · Wer beim heutigen EU-PKW-Führerschein die gleichen Fahrberechtigungen erwerben will wie bei der alten Klasse 3, muss gleich vier Prüfungen absolvieren.

 Alt gegen neu: Bis spätestens 2033 müssen Autofahrer alte Papierführerscheine gegen einen neuen im Scheckkartenformat eintauschen. Foto: dpa

Alt gegen neu: Bis spätestens 2033 müssen Autofahrer alte Papierführerscheine gegen einen neuen im Scheckkartenformat eintauschen. Foto: dpa

Foto: Andrea Warnecke (g_motor

Berlin (dpa) Mit dem EU-Führerschein wurden 1999 die natio nalen Klassen von 1 bis 5 durch 16 EU-weite Klassen von A bis T ersetzt. Die wichtigsten Klassen im vereinfachten Überblick:
AM - Die kleinste Zweiradklasse umfasst Mopeds und Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum beziehungsweise bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Auch für vier rädrige Leichtkraftfahrzeuge und dreirädrige Kleinkrafträder ist sie nötig. Mindestalter: 16 Jahre.
A1 - Wer mit 16 Jahren gleich den A1er macht, darf Zweiräder mit bis zu 125 ccm und nicht mehr als 15 PS/11 kW Motorleistung fahren. AM ist hier inbegriffen.
A - Diese Fahrerlaubnis gilt für Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und Leistung. Der Weg dorthin führt über die Klasse A2, für die ein Mindestalter von 18 Jahren und maximal 48 PS/35 kW vorgesehen sind. Nach zwei Jahren Fahrpraxis wird aus A2 nach einer praktischen Prüfung die Klasse A. Wer direkt in Klasse A will, muss mindestens 24 sein.
B - Aus dem 3er ist die Klasse B geworden. Automatisch ent halten: AM und L. Durften Be sitzer eines alten 3ers neben dem PKW auch einen LKW bis 7,5 Tonnen oder einen leeren Bus mit Anhänger fahren, ist B auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt. Wer schwerere Anhänger ziehen will, benötigt die Klasse BE oder die Erweiterung B96.
C - C fasst verschiedene LKW-Klassen zusammen. Mit C1 dürfen kleine LKW bis 7,5 Tonnen bewegt werden (ist im alten 3er-Führerschein schon enthalten). Mit der höchsten LKW-Klasse CE dürfen Sattelkraftfahrzeuge oder ein Gliederzug mit einem Gesamt gewicht auch über zwölf Tonnen bewegt werden. Für C und CE sind ein Mindestalter von 21 Jahren sowie die Qualifikation als Berufskraftfahrer erforderlich.

D - D umfasst Busführerscheine und die Klassen L und T, zum Beispiel für Zugmaschinen wie Traktoren.
Weitere Sonderklassen be treffen Mofas und Quads. "Für ein Mofa muss kein Führerschein im klassischen Sinne erworben werden", sagt Gerhard Roth vom Tüv Süd. "Fahrberechtigt ist, wer 15 Jahre alt ist und eine Prüf bescheinigung vorlegen kann, die theoretischen und praktischen Unterricht voraussetzt." Quads wiederum werden als vierrädrige Fahrzeuge eingeordnet, weshalb je nach Motorisierung die Klasse AM oder B erforderlich ist.
Die höhere Zahl an Führerscheinklassen ergibt sich aus der Anpassung an die EU-Klassen. "Der Vorteil ist, dass der Besitzer mit einem Dokument EU-weit unterwegs sein kann", sagt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrer verbände (BVF). Allerdings: Durch die vielen Klassen sind im Vergleich auch die Kosten deutlich gestiegen. Wer etwa 1997 den PKW-Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, bezahlte inklusive der Pflichtstunden laut BVF umgerechnet im Schnitt etwa 1100 Euro. Für die gleichen Fahr berechtigungen müsste ein Fahrschüler heute neben der Klasse B (circa 2000 Euro) auch in den Klassen BE, C1, und T Prüfungen ablegen - was mit 6000 bis 8000 Euro zu Buche schlagen werde.
Die Gültigkeit des inzwischen scheckkartengroßen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt. Dann wird ein neues Dokument mit einem aktuellen Bild fällig. "Ältere Führerscheine, sowohl die bis 1998 ausgegebene Papiervariante als auch die ersten Kartenführerscheine bis 2013, müssen bis 2033 umgetauscht werden", sagt Roth. Insgesamt steht nach Zahlen des Kraftfahrtbundesamts und der Bundes anstalt für Straßenwesen der Umtausch bis 2033 bei rund 45 Millionen Scheinen an.
Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat und bei den neuen Scheckkarten die detaillierte Aufschlüsselung der Kassen vermisst, muss sich an den Schlüsselnummern orientieren, die neben den Klassen aufgeführt sind. Die Zahl 172 bei Klasse B etwa bedeutet, dass der Inhaber auch Klasse C und Fahrzeuge der Klasse D bewegen darf, jedoch ohne Fahrgäste - also Lastwagen bis 7,5 Tonnen und Busse ohne Passagiere.

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