Alles ganz einfach?

Trier · Jetzt ist es amtlich: Ab dem 1. Juli sind auf deutschen Straßen die sogenannten Wechselkennzeichen möglich. Das bedeutet, dass zwei Fahrzeuge mit einem Nummernschild zugelassen werden können. Das klingt nach Ver einfachung und Erleichterung, hat aber auch Fallstricke.

Trier. Ein Kennzeichen, zwei Fahrzeuge. Das Nummernschild, dein Freund und Helfer. Mal für das große Wohnmobil und ab damit in den Urlaub. Dann flugs ummontiert an das kleine Stadtfahrzeug oder an das Motorrad und ab zum Bummeln. Geht doch, oder? Nun, ganz so leicht nicht. Was in unseren beiden Nachbarländern Österreich und der Schweiz schon seit Jahren gang und gäbe ist, darum drückten sich - trotz langer Zustimmungsbekundungen - die Behörden im bundesdeutschen Paragrafenparadies lange. So sind trotz des festgelegten Einführungsdatums bestimmte Voraussetzungen für die Fahrzeughalter nötig. Und längst nicht jede Kombination ist möglich.
Zunächst sträubte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gegen das, was sein Kabinettskollege Rams auer da ausgeheckt hatte. Klar, er befürchtete Einnahmeverluste und damit Schaden für sein Haus. Doch der an visierte Griff in Schäubles virtuelles Portemonnaie war schnell vom Tisch. Denn anders als ursprünglich geplant und auch bei unseren Nachbarn gehandhabt, ergibt sich keinerlei steuerliche Erleichterung. Berappt werden muss nach wie vor für beide Fahrzeuge. Und nicht, wie in den beiden Alpenländern, wo man nur für das größere Auto Steuern und Versicherungen bezahlt und für das kleinere nichts. Da macht Deutschland nicht mit.
Auf die Klasse kommt es an


"Bäumchen wechsle dich" kann mit den neuen Nummernschildern auch nicht gespielt werden. Erstens kann immer nur eines der beiden Fahrzeuge eingesetzt werden. Zum zweiten muss es sich dabei um zwei Fortbewegungsmittel der gleichen Klasse handeln. So fallen etwa in die Klasse M1 Personenwagen (inklusive Oldtimer) und Wohnmobile. Zur Klasse L gehören Motorräder, Leichtkrafträder, Quads und Trikes. Und dann gibt es noch eine eigene Klasse für Anhänger.
Was also nicht funktioniert: An einem schönen Sommertag schnell das Motorrad aus der Garage holen und dann mit dem PKW-Nummernschild am Bike ins Grüne fahren.
Wechselkennzeichen werden jeweils paarweise ausgegeben. Sie bestehen aus drei Einzelteilen: Zwei davon werden fest an dem Fahrzeug montiert. Hinzu kommt ein abnehmbares Teil. Dieses wird dann an dem Fahrzeug befestigt, welches man gerade fahren will. Soll angeblich ganz einfach funktionieren.
Welches Fahrzeug zu welcher Kategorie gehört, darüber erteilt die KFZ-Zulassungsstelle Auskunft. Je Zulassungsantrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen bei 40 Euro.
Wie aber sieht es bei den Versicherungen aus? Kann der Verbraucher in diesem Fall wirklich sparen? Reagieren die Anbieter wie angekündigt auf die neue Situation?
Wie oft in solchen Fällen, sagen die Unternehmen viel und doch nichts. TV-Nachfragen bei Marktführern der Versicherungsbranche ergaben, dass sich ein entsprechender Tarif "in der Planung" befinde oder noch "eingearbeitet" werde. Und im Übrigen gebe es heute schon einen Beitragsnachlass, wenn man ein Zweitfahrzeug zulasse. Damit könne man dann auch fahren.
Ganz so einfach ist sie dann offensichtlich doch nicht, die schöne neue Wechselkenn zeichenwelt.

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