Nicht nur die reine Freude

Trier · Radeln macht Spaß und ist gesund. Aber es ist auch an strengend. Nicht ganz so schweiß treibend ist die An gelegenheit, wenn der Drahtesel mit einem Hilfs motor ausgerüstet ist. Zu be achten gibt es dabei jedoch ein paar Punkte, die man vor dem Kauf eines solchen sogenannten Pedelecs ver innerlichen sollte.

 Ob Elektro-Scooter oder E-Fahrrad: Vorsicht ist geboten, wenn man mit Zweirädern unterwegs ist, die nicht nur von purer Muskelkraft angetrieben werden. Foto: Peugeot

Ob Elektro-Scooter oder E-Fahrrad: Vorsicht ist geboten, wenn man mit Zweirädern unterwegs ist, die nicht nur von purer Muskelkraft angetrieben werden. Foto: Peugeot

Trier. Das Wort Pedelec hat sich im Sprachgebrauch noch nicht so richtig durchgesetzt. Kein Wunder, denn die drei Wörter Pedal Electric Cycle, die zu diesem verbalen Ungetüm führten, gehören nun mal nicht zum Alltags vokabular. Anders ist das bei den modernen, technisch unterstützten Rädern selbst. Denn es ist längst kein Geheimnis, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer in Deutschland ihre heimliche Liebe zum Drahtesel mit Elektro unterstützung entdeckt haben.
Vieles neu und unbekannt


Doch das Radeln mit dem kleinen surrenden Motörchen zwischen den Füßen macht nicht nur Spaß, es birgt auch Gefahren ganz besonderer Art. Weil eben noch vieles neu und unbekannt ist. Und manch einen künftigen E-Biker wird die Tatsache, dass diese Zweiräder bis zu 45 km/h schnell sein können, doch zu Anfang etwas überrascht haben. Somit ist es auch keine Seltenheit, wenn vor Kindergärten oder Schulen in innerstädtischen 30-km/h-Zonen Autofahrer schon einmal von einem flotten Pedaleur überholt werden.
Jetzt fordert die Deutsche Verkehrswacht (DVW) eine Zulassungspflicht für die E-Fahrräder. Sie befürchtet offenbar eine Zunahme der Unfälle bei gleichbleibendem Anstieg der Verkaufszahlen. DVW-Präsident Kurt Bodewig sagte, er rechne "mit deutlich mehr Radfahrern, die nur geringe oder keine Erfahrung mit Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometern haben". Außerdem, so sagt die DVW, sollen objektive Parameter für die Stabilität der Konstruktion und die Wirksamkeit der Bremsen festgelegt werden. Die Industrie solle sich zudem mit festen Qualitätsmerkmalen beschäftigen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Pedelecs. Zum einen Modelle, die nur eine Tret unterstützung bieten und bei 25 km/h abgeregelt werden, und regelrechte Flitzer, die bis zu 45 km/h als zweite Antriebsquelle wirken. Die DVW fordert daher eine Fahrradhelmpflicht und eine Mindestbremsverzögerung. Nach der aktuellen EU-Richtlinie ist ein Pedelec dann zulassungsfrei, wenn die Motorunterstützung bei 25 km/h endet und die Motordauerleistung 250 Watt nicht übersteigt. Bei der leistungsstärkeren Klasse beträgt die maximale Dauerleistung 1000 Watt und wird bei maximal 25 km/h abgeregelt. Sie werden demzufolge als Kleinkraftrad mit geringer Leistung eingestuft und unterliegen damit erleichterten Zulassungsvoraussetzungen.
Noch aber gibt es keine verbindlichen Vorgaben. So lange sollten sich alle Radfreunde vielleicht damit abfinden, dass echtes Treten einfach mehr Spaß macht. Und schließlich gibt es ja auch noch die alte Weisheit: "Wer sein Rad liebt, schiebt."

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