Ohne Plakette geht nichts

Trier · Mehr als eine halbe Million Deutsche halten sich derzeit im Ausland auf. Das, woran die wenigsten Autobesitzer unter ihnen denken, ist die Hauptuntersuchung ihres Fahrzeugs.

 Die Plakette, die die Hauptuntersuchung bestätigt, bekommt der Fahrzeughalter nur in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat. Foto: Auto-reporter

Die Plakette, die die Hauptuntersuchung bestätigt, bekommt der Fahrzeughalter nur in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat. Foto: Auto-reporter

Trier. Deutsche, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten, sollten den Termin zur Hauptuntersuchung ihres Fahrzeugs bei einer Sachverständigen-Organisation nicht vergessen. Diese kann hierzulande nur eine Prüfstelle von Tüv, Dekra, GTÜ oder Küs vornehmen. Da die Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Hauptuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben sind, sei ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig, warnen die hier zugelassenen Prüf organisationen.
"Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthalts in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt ein anerkannter KFZ-Experte. Autofahrer müssen zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist nach Deutschland zurückkehren. Im Allgemeinen gilt jedoch: Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten sie möglichst rasch die fällig gewordene Haupt untersuchung oder die anstehende Sicherheitsprüfung erledigen lassen. Andernfalls kann es teuer werden. Die technische Über wachung von Autos oder Motorrädern ist grundsätzlich national geregelt. Die lokalen Niederlassungen der verschiedenen Prüforganisationen begutachten dabei Fahrzeuge, die in dem jeweiligen Land an gemeldet sind. Die Fahrzeug zulassung wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz des Halters. So müssen Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland genutzt werden, hierzulande ab- und in dem jeweiligen Land angemeldet werden.
Wer es genauer wissen will: Informationen über mögliche Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der Länder. jüb

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