Wann und wo sind Winterreifen Pflicht?

Trier · Seit Dezember 2010 müssen Autofahrer in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechende Bereifung aufgezogen haben. Ist das nicht der Fall, gibt es einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld obendrauf. Wie aber sieht das bei unseren europäischen Nachbarn aus? Der TV gibt Auskunft.

Trier. Zwar gibt es auch in einigen unserer europäischen Nachbarländer eine Winterreifenpflicht, allerdings ist deren Handhabung unterschiedlich und oft flexibel. Welche Reifen müssen Autofahrer also in welchem Land bei Schnee und Eis montiert haben?Frankreich: Keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann regional (etwa Alpen, massif central, Vogesen) das Aufziehen solcher Reifen oft kurzfristig angeordnet werden. Das wird meist durch lokale Beschilderungen, etwa an Pässen oder gefährlichen Auf- und Abstiegen durch eine lokale Beschilderung (pneus neige) angezeigt.Österreich: Auch in Deutschlands beliebtestem Winter urlaubsland gib es keine gene relle Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Allerdings müssen sowohl PKW wie auch Lastwagen bis 3,5 Tonnen zwischen dem 1. November und 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit einer Mindest-Profiltiefe von vier Millimetern tragen. Die Alternative dazu sind Schneeketten.Schweiz: Dort herrscht ebenfalls keine allgemeine Winter reifenpflicht. Vorsicht ist jedoch geboten: Verursacht jemand wegen ungeeigneter Bereifung Verkehrsbehinderungen oder gefährdet den Straßenverkehr, können nicht nur Geldbußen verhängt werden. Der Fahrer eines solchen Fahrzeugs kann bei Unfällen auch in Mithaftung gezogen werden.Italien: Dort können für lokale Teilstrecken (vor allem in Süd tirol) bei winterlichen Witterungsverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Die Ausnahme: Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht.Tschechien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind auf allen tschechischen Straßen zwischen 1. November und 31. März Winterreifen vorgeschrieben. Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen 15. November und 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. In Luxemburg, Belgien und den Niederlanden gibt es noch keine generelle Winterreifenpflicht. Das Großherzogtum führt sie im Herbst 2012 ein. Schneeketten an den Antriebsrädern dürfen in diesen Ländern nur bei geschlossener Schneedecke oder dicker Eisschicht verwendet werden. Ein besonderer Fall in Deutschland sind Mietwagen. Gerade weil nicht jedes Miet fahrzeug obligatorisch Winterreifen trägt, kann das unter Umständen eine Stange Geld kosten. (Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg). Da die Fahrzeugverleiher oft erhebliche Aufpreise für Winterreifen verlangen, sollte man vorher einen Preisvergleich anstellen. Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung legt keine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum fest, vorgeschrieben sind sie jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen. Haftbar ist immer der Fahrer und nicht der Verleiher. www.mietwagenauskunft.de

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