Vorgaben und Bußgelder Diese Winterreifen sind ab Oktober 2024 verboten
Service | Trier · Oktober bis Ostern – müssen sich Autofahrer an diese Formel halten? Was in Deutschland und Luxemburg gilt, mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist und was sich diesen Herbst ändert.
Oktober bis Ostern? Doch etwas früher oder später? Was ist der richtige Zeitpunkt um die Winterreifen aufzuziehen? Und ist der Autofahrer dazu überhaupt verpflichtet? Jedes Jahr um die (ungefähr) gleiche Zeit stellen Autofahrer sich die gleichen Fragen. Wir beantworten sie.
Gilt in Deutschland eine Winterreifen-Pflicht?
In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht, sondern eine situative. Das bedeutet, dass bei manchen Straßenverhältnissen (wie zum Beispiel Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) nur mit Winterreifen gefahren werden darf.
Rechtlich haben Formeln wie das bekannte „Oktober bis Ostern“ keine Relevanz. Wichtig ist zu wissen: Um der situativen Reifenpflicht zu entsprechen müssen auf allen vier Reifen solche angebracht werden. Allgemein gilt also: Behalten Sie die Witterung im Auge.
Welche Winterreifen sind ab Oktober 2024 verboten?
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein. Das ist ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke (siehe Foto). Vorsicht: Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung gelten ab dem 1. Oktober 2024 in Deutschland nicht mehr als wintertauglich. Reifen, die beide Symbole tragen, sind laut ADAC weiterhin als Winterreifen erlaubt.
Keine Winterreifen: Welches Bußgeld droht?
Wer gegen die situative Winterreifen-Pflicht verstößt, der gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Geldbeutel. Für das Nichtbeachten gelten laut dem Bußgeldkatalog von 2024 folgende Bußgelder:
- Fahren ohne Winterreifen, obwohl die Witterungsverhältnisse dies erfordern: 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
- ... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro + 1 Punkt in Flensburg
- ... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro + 1 Punkt in Flensburg
- ... mit Unfall: 120 Euro + 1 Punkt in Flensburg
- Als Fahrzeughalter zugelassen oder angeordnet, dass das Fahrzeug ohne Winterreifen gefahren wird: 75 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Wie viel Profil müssen meine Winterreifen haben?
Im Gesetz ist allgemein eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter festgeschrieben. Diese gilt auch für Winterreifen. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) weist jedoch darauf hin, dass das nur ein gesetzlicher Mindestwert ist. Die Experten empfehlen aus Sicherheitsgründen mindestens 4 Millimeter Profiltiefe.
Außerdem empfiehlt der ADAC, dass man die Reifen alle sechs Jahre wechseln sollte (selbst, wenn das Profil noch ausreicht). Dann sei die Gummimischung so hart, dass der „Grip“ bei tiefen Temperaturen nachlasse, so die ADAC-Experten.
Wann bin ich von der Winterreifen-Pflicht befreit?
Nicht allen Fahrzeugen müssen Winterreifen aufgezogen werden. So gilt die situative Winterreifen-Pflicht zum Beispiel nicht für einspurige Kraftfahrzeuge wie etwa Motorräder. Auch Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind von der Pflicht befreit. Recht selbsterklärend ist es, dass motorisierte Krankenfahrstühle ebenfalls keine Winterreifen tragen müssen.
Darf ich das ganze Jahr mit Allwetterreifen fahren?
Das ist unterschiedlich. Allwetterreifen (oder Ganzjahresreifen) gelten nur in gewissen Fällen als Winterreifen. Um einen Verstoß gegen die Winterreifen-Pflicht zu verhindern, müssen die Reifen das „Alpine“-Symbol haben.
Winterreifen im Sommer fahren: Erlaubt oder verboten?
Folgendes Szenario: Sie kaufen sich keine Sommerreifen, sondern fahren das ganze Jahr mit ihren Winterreifen. Im Sommer ist es schließlich nicht so gefährlich – es liegt (meistens) kein Schnee. Ist das erlaubt? Ja. Der Gesetzgeber verbietet nicht, dass Sie mit ihrem Winterreifen auch im Sommer fahren. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass das alles andere als vertrauensvoll ist. Wie gefährlich das werden kann, sehen Sie in einem ADAC-Test hier.
Was gilt bei Winterreifen in Luxemburg?
Grundsätzlich gilt bei winterlicher Witterung auch in Luxemburg eine Winterreifen-Pflicht, und zwar für alle Autos auf öffentlichen Straßen. Als Beispiele für winterliche Bedingungen nennen die Behörden in Luxemburg „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“. Wer die Winterreifen-Pflicht missachtet, zahlt in Luxemburg 74 Euro.
Die Profiltiefe von Autoreifen muss immer mindestens 1,6 Millimeter betragen. Die Polizei empfiehlt jedoch auch hier eine Mindesttiefe von 4 Millimeter. Bei winterlicher Witterung sind in Luxemburg auch Ganzjahresreifen erlaubt. Sie müssen eine M.S.-, M+S-, M&S-Kennzeichnung oder das Alpine-Symbol tragen.