Camping & Verkehr Diese Verkehrszeichen sollte man mit Wohnwagen und Wohnmobil unbedingt richtig verstehen

Die Zeit für den Urlaub mit Wohnwagen und Wohnmobil ist wieder gekommen. Für alle, die sich nicht mehr ganz sicher sind, welche Verkehrszeichen im Gegensatz zum einfachen PKW wichtig sind, bieten wir hier einen Überblick.

Wer schon länger kein Wohnmobil mehr gelenkt hat, sollte sich vorab daran erinnern, welche Verkehrsschilder in so einem Fahrzeug plötzlich wichtig sind.

Wer schon länger kein Wohnmobil mehr gelenkt hat, sollte sich vorab daran erinnern, welche Verkehrsschilder in so einem Fahrzeug plötzlich wichtig sind.

Foto: dpa-tmn/Hauke-Christian Dittrich

Wer ein größeres Wohnmobil steuert oder einen Wohnwagen zieht, hat sicher einmal die wichtigsten Verkehrsregeln dafür gelernt. Beim Blick auf einzelne Verkehrszeichen kann es trotzdem verwirrend sein, wer sich eigentlich an eine Regel halten muss und wer nicht. Denn manchmal gelten Schilder auch für Camping-Gefährte, obwohl das nicht jeder Fahrer vermuten würde. Im Folgenden zeigen wir ein paar wichtige Beispiele.

Durchfahrtsverbot für LKW: Gilt das Verkehrszeichen für Wohnmobile und Wohnwagen?

Mein Wohnmobil ist ja kein LKW, also darf ich da durchfahren, oder? Wenn das mal so einfach wäre. Denn das Verkehrszeichen 253 verbietet nicht nur die Durchfahrt für Lastkraftwagen. Das Verbot gilt allgemein für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, solange es sich dabei nicht um einen PKW oder Bus handelt.

 Ein Durchfahrtverbot durch das Verkehrszeichen 253 kann auch Wohnmobile betreffen.

Ein Durchfahrtverbot durch das Verkehrszeichen 253 kann auch Wohnmobile betreffen.

Foto: ADAC

Ein Wohnmobil kann als normaler PKW zugelassen sein, ist es aber häufig nicht. Bei einem Gewicht über 3,5 Tonnen gilt deshalb in vielen Fällen: Hier darf man nicht durch! Das Gewichtslimit gilt auch für einen Wohnwagen, und zwar unabhängig davon, ob das Zugfahrzeug alleine die Straße befahren dürfte.

Wo darf ich mit meinem Camping-Gefährt parken?

Grundsätzlich darf man sein Wohnmobil auf jedem Parkplatz abstellen, auf dem es nicht ausdrücklich verboten ist. Es gibt aber auch noch das Zusatzzeichen 1048-17, das einen Parkplatz als speziellen Standplatz nur für Wohnmobile ausweist. Andere Fahrzeuge haben dort nichts zu suchen.

 Das Zusatzzeichen 1048-17 zeigt an einem Parkplatz an, dass dort nur Wohnmobile stehen dürfen.

Das Zusatzzeichen 1048-17 zeigt an einem Parkplatz an, dass dort nur Wohnmobile stehen dürfen.

Foto: ADAC

Es gibt aber noch eine Möglichkeit, die man leicht übersehen kann. Wohnmobile dürfen nämlich auch dort parken, wo an einem Parkplatz das Zusatzzeichen 1048-12 aufgestellt ist. Nicht nur LKW, sondern auch andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen sich hier hinstellen. Nur PKW und Busse haben hier nichts verloren.

 Wenn an einem Parkplatz das  Zusatzzeichen 1048-12  hängt, gilt es auch für Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Sie dürfen an dieser Stelle parken.

Wenn an einem Parkplatz das Zusatzzeichen 1048-12 hängt, gilt es auch für Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Sie dürfen an dieser Stelle parken.

Foto: ADAC

Vorsicht ist geboten beim Verkehrszeichen 315, denn das Parken auf dem Gehweg wird dadurch nur eingeschränkt erlaubt. Das Fahrzeug darf beim zulässigen Gesamtgewicht nicht die Grenze von 2,8 Tonnen überschreiten.

 Ein Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken halb auf dem Gehweg. Auch bei Wohnmobilen und Wohnwagen gilt aber ein Gewichtslimit von 2,8 Tonnen.

Ein Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken halb auf dem Gehweg. Auch bei Wohnmobilen und Wohnwagen gilt aber ein Gewichtslimit von 2,8 Tonnen.

Foto: ADAC

Gewichtsbeschränkung auch für Wohnmobile und Wohnwagen

Das Verkehrszeichen 262 ist leicht zu verstehen. Wenn ein Fahrzeug schwerer ist als das angegebene Gewicht, ist die Durchfahrt verboten. Gemeint ist das tatsächliche Gewicht inklusive Ladung.

 Das Verkehrszeichen 262 zeigt an, wie schwer ein Fahrzeug auf dieser Straße sein darf.

Das Verkehrszeichen 262 zeigt an, wie schwer ein Fahrzeug auf dieser Straße sein darf.

Foto: ADAC

Bei einem Wohnwagen-Gespann werden das Zugfahrzeug und der Wohnwagen getrennt gerechnet. Beide dürfen für sich genommen nicht schwerer sein als die Angabe auf dem Verkehrszeichen.

Höhe und Breite muss jeder Fahrer kennen

Wenn man nicht nur mit einem gewöhnlichen PKW unterwegs ist, sollte man unbedingt die Abmessungen kennen. Falls man sich bei der Breite (Verkehrszeichen 264) oder der Höhe (Verkehrszeichen 265) irrt, kann man nämlich schnell mal stecken bleiben. Wer mit seinem Gefährt die angegebenen Maße überschreitet, muss das Durchfahrtverbot beachten.

 Das Verkehrszeichen 265 zeigt an, wie breit ein Fahrzeug ein darf.

Das Verkehrszeichen 265 zeigt an, wie breit ein Fahrzeug ein darf.

Foto: ADAC
Das Verkehrszeichen 264 zeigt an, wie breit ein Fahrzeug sein darf.

Das Verkehrszeichen 264 zeigt an, wie breit ein Fahrzeug sein darf.

Foto: ADAC

Welche Verkehrszeichen bedeuten ein Überholverbot für Wohnmobile oder Wohnwagen?

Beim Verkehrszeichen 277 geht es um die Frage, welchen Fahrzeugen das Überholen verboten ist. Das Überholverbot greift für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Ausdrücklich davon ausgenommen sind aber PKW. Sie dürfen überholen, auch wenn sie einen Wohnwagen ziehen. Wer ein Wohnmobil mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen steuert, muss sich hinten anstellen.

Das Überholverbot durch das Verkehrszeichen 277 gilt nicht nur für LKW, auch wenn man das angesichts der Abbildung denken könnte.

Das Überholverbot durch das Verkehrszeichen 277 gilt nicht nur für LKW, auch wenn man das angesichts der Abbildung denken könnte.

Foto: ADAC

Natürlich gibt es in der Straßenverkehrsordnung noch eine Vielzahl weiterer Regeln, die zum Beispiel speziell für das Ziehen eines Wohnwagens gelten. Wer sich in einzelnen Fragen unsicher ist, sollte vor einer Reise unbedingt einen Blick in die Straßenverkehrsordnung werfen.

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