Änderung der Bundesemissionsschutzverordnung für Kaminöfen

Immer mehr Leute finden Gefallen an einem Kaminofen, sei es zum Heizen oder nur für das gemütliche Ambiente, das sie erzeugen. Mit Holz als Brennstoff lässt sich bares Geld im Vergleich zur Verwendung von Öl sparen. Doch seit Änderung des Feinstaub-Gesetzes gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Weniger Feinstaub in zwei Stufen

Wo Holz, Kohle oder Pellets verbrannt werden, entsteht Feinstaub. Da heute der Umweltschutz eine immer größere Rolle spielt, wurde die Bundesemmissionsschutzverordnung im Jahr 2010 erstmals geändert. Nun darf ein Kaminofen nicht mehr so viel Feinstaub produzieren. Die Änderung erfolgt in zwei Teilen. Am 22. 3. 2010 trat die erste Stufe in Kraft. Die zweite Stufe wird ab dem 1. Januar 2014 eintreten und eine weitere Verschärfung der Grenzwerte mit sich bringen. Davon sind alle Arten von Kaminöfen betroffen. Der Besitzer eines Kaminofens, der die Anforderungen der Stufe 1 erfüllt, braucht bei dieser zweiten Anpassung allerdings nichts zu befürchten. Alte Öfen aber müssen mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Kosten dafür betragen ungefähr 1.200 Euro.

Ein neuer Ofen in der richtigen Stufe

Einen Kaminofen, der die Regeln der Stufe 1 problemlos erfüllt, findet man bei Kaminofen-Store.de . Die Geräte von Kaminofen-Store.de stammen vom international bekannten Unternehmen MBS. Sie müssen auch nach dem Erreichen der zweiten Stufe im Jahre 2014 nicht mit einem teuren Filter nachgerüstet werden. Mit dem Panorama Design Ofen "Eva" hat das Unternehmen sogar einen Kaminofen im Sortiment, der die strengen Richtlinien der zweiten Grenzwertstufe erfüllt. Diese liegen bei 1250 mg CO je Kubikmeter und einem Wert von 40 mg Staub pro Kubikmeter. Die Öfen der Stufe 1 fallen unter den Bestandsschutz. Damit dürfen sie ohne Befristung betrieben werden. Hier erfolgt weder eine Nachrüstung in Form eines Feinstaubfilters noch eine Stilllegung.

Beratung vom Schornsteinfeger

Besitzer von Kaminöfen stehen in der Pflicht, sich bis zum 31.12.2014 vom Schornsteinfeger beraten zu lassen. Er soll über die korrekte Bedienung des Geräts ebenso aufklären, wie über die richtige Lagerung des genutzten Brennstoffs und die nötige Sorgfalt mit dessen Umgang aufklären. Zudem prüft der Schornsteinfeger auf der vom Hersteller stammenden Prüfstandsmessbescheinigung, dass die Grenzwerte für die Verordnung eingehalten werden. Dieser Nachweis kann auch durch eine Messung vor Ort erbracht werden.

Ältere Kaminöfen können teuer werden

Besitzer älterer Ofenmodelle sollten einen Austausch der Anlage planen oder rechtzeitig den Filter nachrüsten. Wer aktuell plant, aus Kostengründen einen gebrauchten Ofen zu kaufen, sollte berechnen, dass auf den Preis des Geräts noch die Kosten für den Filter addiert werden müssen.

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