Alles schön sauber - Eine Putzfrau für die Wohnung finden

Gießen (dpa/tmn) · Job, Familie, Hobbys - oft bleibt wenig Zeit für den Haushalt. Eine Putzfrau kann helfen, die Wohnung sauber zu halten. Beim gemeinsamen Saubermachen stellt man fest, ob sie zu einem passt.

 Putzen nervt! Praktisch ist da eine Putzfrau, die das wöchentliche Prozedere übernimmt. Foto: Silvia Marks

Putzen nervt! Praktisch ist da eine Putzfrau, die das wöchentliche Prozedere übernimmt. Foto: Silvia Marks

Staub wischen, das Bad putzen oder Bügeln: Eine Haushaltshilfe ist ein Segen. Doch wie finden Verbraucher eine geeignete Kraft? Elisabeth Faber vom Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen (BHDU) empfiehlt, die Stellenanzeigen in der Tageszeitung durchzuschauen. „Hier findet man oft Jobgesuche als Haushaltsservice“, sagt sie. Oder man hört sich um. Bekannte, die gute Erfahrungen gemacht haben, können jemanden empfehlen.

Darüber hinaus gibt es viele Vermittlungsstellen, an die man sich wenden kann. Darauf weist Inge Maier-Ruppert von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft hin. „Manche vermitteln und werden nach Vertragsabschluss entweder vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bezahlt.“ Dafür erspart sich der Verbraucher eine lange Bewerberrunde. Auch die Bundesagentur für Arbeit kann weiterhelfen.

Möglich ist auch, sich an einen Putzdienst oder Dienstleister zu wenden. „Der kostet zwar im ersten Moment mehr, regelt aber auch die Vertretung im Krankheitsfall“, sagt Faber. Hinzu kommt, dass die Firma für ihre Angestellten haftet und die Abrechnungen übernimmt. Ein Putzdienst übernimmt, wenn gewünscht, auch das Kochen, das Waschen und Bügeln. „95 Prozent aller Dienste sind aber Reinigungstätigkeiten“, erklärt Faber.

Auf Reinigungskräfte muss man sich verlassen und ihnen vertrauen können. Diskretion ist Pflicht, weil nicht immer jemand zu Hause ist, wenn gereinigt wird. „Außerdem will ich nicht, dass sich draußen über die Ordnung oder Nicht-Ordnung meiner Familie unterhalten wird“, sagt Maier-Ruppert. Darauf müssen Auftraggeber achten. Ein wichtiger Punkt ist die Aufgabenverteilung. „Der Haushalt als Arbeitgeber muss sich im Klaren sein, was die Haushaltshilfe tun soll und wie.“ Um zu sehen, ob die Person die Erwartungen erfüllt, sollte man am Anfang gemeinsam putzen. „Dabei sehe ich, wie sie auf meine Vorschläge reagiert und sie umsetzt“, erläutert Maier-Ruppert. „Gleichzeitig bekommt sie ein Gespür für meine Vorstellungen.“

„20 bis 25 Stunden die Woche sind hier heute eher die Ausnahme“, berichtet Faber. „Die meisten Haushalte kommen mit weniger Stunden aus.“ Das Gehalt sei Verhandlungssache und hänge von der Region ab. Man kann sich aber an Tarifen orientieren: „Eine Haushaltshilfe, die keine berufliche Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse vorweisen kann, bekommt laut Tarifvertrag 9,99 Euro pro Stunde“, sagt Elke Wieczorek vom DHB-Netzwerk Haushalt, das die Entgelte für Beschäftigte in Privathaushalten und Dienstleistungszentren mit der Gewerkschaft NGG verhandelt. Das seien Kräfte, die die Arbeiten im Haushalt nach Anweisung selbstständig ausführen können.

Eine ausgebildete Hauswirtschafterin erhält mit einem Stundenlohn von 10,62 Euro etwas mehr. Die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfalen, unterscheiden sich zu anderen Bundesländern aber wenig. Der Tarif sei zudem nur eine grobe Richtlinie, betont der DHB. 10 Euro pro Stunde sollte man mindestens für den Service bezahlen, fordert Wieczorek.

Wer unter 450 Euro im Monat verdient, gilt als Minijobber, darüber hinaus als sozialversicherungspflichtiger Angestellter. Musterverträge für die private Anstellung gibt es auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern sowie der Minijob-Zentrale. „Wichtig bei Minijobbern ist, dass sich der Arbeitgeber von der Haushälterin bescheinigen lässt, dass sie im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient“, sagt Faber. Sonst kann es dazu kommen, dass nachversichert werden muss. „Durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist man automatisch unfall- und rentenversichert“, erklärt Wolfgang Buschfort von der Deutschen Rentenversicherung in Bochum. Einen Anteil von 14,44 Prozent der Lohnkosten muss der Haushalt an Sozialversicherung übernehmen.

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