Altholz gehört auf den Wertstoffhof

Hamburg (dpa/tmn) · Nur naturbelassene Massivhölzer dürfen zu Hause verbrannt werden. Denn ist das Holz chemisch behandelt worden, können beim Verbrennen gesundheitsgefährdende Stoffe entweichen. Grundsätzlich aber gehört Altholz auf den Wertstoffhof.

 Paletten sind oft naturbelassene Massivhölzer. Sie dürfen zu Hause verbrannt werden. Foto: Christian Charisius

Paletten sind oft naturbelassene Massivhölzer. Sie dürfen zu Hause verbrannt werden. Foto: Christian Charisius

Wer Holz zu Hause verbrennen will, sollte darauf achten, dass es naturbelassene Massivhölzer sind. Dazu gehören zum Beispiel unbedruckte Verpackungen für Lebensmittel oder Palettenhölzer, erläutert die Iniative HolzProKlima in Hamburg.

Grundsätzlich können Verbraucher Altholz im Wertstoffhof entsorgen. Ist dieses mit Holzschutzmitteln behandelt worden, ist es nicht mehr recycelbar und gehört in den Sondermüll. Denn bei der Verbrennung können gesundheitsgefährdende Schadstoffe in die Luft gelangen. Verwertet werden könne nur naturbelassenes oder veredeltes Holz - also jenes, das verleimt, gestrichen oder lackiert wurde, aber frei von Schutzmitteln ist.

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