Räumpflichten im Winter können auf Mieter übertragen werden
Mieter dürfen dazu verpflichtet werden, im Winter Schnee vor dem Haus zu schippen. Das muss aber ausdrücklich so im Mietvertrag stehen, entschied ein Gericht.
Mieter dürfen dazu verpflichtet werden, im Winter Schnee vor dem Haus zu schippen. Das muss aber ausdrücklich so im Mietvertrag stehen, entschied ein Gericht.