Auch gesunde Bäume vor der Axt nicht sicher

Beschatten Bäume ein Grundstück derart stark, dass eine "angemessene Freizeitnutzung" - zum Beispiel des Gartens oder der Wiese - nicht mehr möglich ist, so kann der Eigentümer eine Fällgenehmigung auch für gesunde Bäume durchsetzen. Das entschied das Verwaltungsgericht München.

Werden die Räume auch tagsüber derart verdunkelt, dass Licht brennen muss, und überleben im Garten nur "schattenliebende beziehungsweise vertragende Pflanzen", so darf der Eigentümer zur Axt oder Kettensäge greifen (AZ: 8 K 5128/11). np

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