Auch Musiker müssen Lärmgrenzen einhalten

In Eigentumswohnanlagen darf auch nicht jeder machen, was er will. Fühlen sich andere Eigentümer (oder deren Mieter) in ihrer Ruhe unzumutbar gestört, so hat zum Beispiel ein Berufsmusiker, der Schlagzeug spielt, darauf Rücksicht zu nehmen.

So entschieden vom Landgericht Freiburg (Az.: 4 T 20/03). Der Musiker musste seine Aktivitäten auf zwei Stunden am Tag begrenzen, in der übrigen Zeit muss er "Zimmerlautstärke" einhalten. np

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