Auch Verwalter kann höhere Miete verlangen

Soll eine Mieterhöhung durchgesetzt werden, so kann dies auch durch einen bevollmächtigten Hausverwalter des Vermieters geschehen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.

: VIII ZR 231/13). Dabei müsse nicht ausdrücklich auf die "Offenlegung der Vertretung" hingewiesen werden. Eine Vollmacht sei ebenfalls nicht nötig. Es genüge, wenn sich die Vertretung des Vermieters "aus den Umständen ergibt". np

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