Auf dem Balkon sind kleine Planschbecken erlaubt

Berlin (dpa/tmn) · Nichts geht im Sommer über eine kleine Abkühlung. So mancher erfrischt sich auf dem Balkon in einem Planschbecken. Zu groß darf es aber nicht sein. Das müssen Mieter wissen.

 Kinder lieben Planschbecken. Steht es auf dem Balkon, darf es nicht zu groß sein. Foto: Uli Deck

Kinder lieben Planschbecken. Steht es auf dem Balkon, darf es nicht zu groß sein. Foto: Uli Deck

Wer als Mieter im Sommer ein Planschbecken auf dem Balkon oder im Garten aufstellen will, sollte ein paar Regeln beachten. So dürfen auf dem Balkon nur kleine mobile Planschbecken aufgestellt werden.

Bei größeren Becken kann das Gewicht des Wassers problematisch werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass durch das überschwappende Wasser keine Bausubstanz geschädigt wird oder das Wasser durch Ritzen in die Wohnung dringt.

In einem Gemeinschaftsgarten können hingegen auch größere mobile Planschbecken genutzt werden. Fest installierte Becken dürfen hingegen nur mit Erlaubnis des Vermieters aufgestellt werden. Bei der Größe und der Nutzung der Becken muss auf die Belange der anderen Mieter Rücksicht genommen werden. Das Becken darf nicht so dimensioniert sein oder genutzt werden, dass andere Mieter den Garten nicht mehr nutzen können.

Sollte zur Wohnung ein eigener Garten gehören, müssen bei der Nutzung des Beckens lediglich die allgemeinen Ruhezeiten beachtet werden. Wie groß das Becken sein soll, obliegt dem Mieter. Aber auch hier gilt, dass fest installierte Becken nur mit Erlaubnis des Vermieters errichtet werden dürfen.

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