Auf Untervermietung kann Kündigung folgen
Wer seine Wohnung ohne Genehmigung untervermietet, riskiert eine fristlose Kündigung. Es handle sich um eine "schwerwiegende Vertragsverletzung", wenn ein Mieter ohne Wissen des Vermieters seine Wohnung über Internetportale wie "Airbnb" untervermietet, urteilte das Landgericht Berlin (AZ: 67 S 360/14).
13.03.2015
, 21:15 Uhr
np