Auskühlen der Mietwohnung verhindern

Berlin (dpa/tmn) · Mieter sollten ihre Wohnung immer so temperieren, dass keine Schäden auftreten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Das gilt auch dann, wenn der Mieter während eines Urlaubs länger abwesend ist.

 Wer längere Zeit in den Urlaub fährt, darf seine Wohnung nicht komplett auskühlen lassen. Foto: Sven Hoppe

Wer längere Zeit in den Urlaub fährt, darf seine Wohnung nicht komplett auskühlen lassen. Foto: Sven Hoppe

Sollte eine Wohnung im Winter ungeheizt komplett auskühlen, können Wasserleitungen einfrieren und zu einem Rohrbruch führen. Es besteht auch die Gefahr, dass sich Feuchtigkeit an den abgekühlten Wänden niederschlägt und sich dort gesundheitsschädigender Schimmel ausbreitet. Wenn das auf eine unzureichende Beheizung durch den Mieter zurückzuführen ist, muss er für die entstandenen Schäden aufkommen.

Der Vermieter kann allerdings nicht verlangen, dass die Wohnung während der kompletten Abwesenheit vollständig beheizt wird. Der Mieter darf auch auf andere Art gewährleisten, dass die Wohnung nicht durch Auskühlung Schäden erleidet. In Extremwintern können auch Nachbarn oder Freunde während der Abwesenheit gelegentlich für eine kurzfristige Beheizung der Wohnung sorgen.

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