Auszug aus der Wohnung: Ein paar Dübel dürfen bleiben

Berlin (dpa/tmn) · Wer nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, hat Glück. Er kann zum Beispiel die Dübel in der Wand lassen. Wie ein Schweizer Käse darf das Mauerwerk aber nicht aussehen.

 Dübel aus der Wand zu entfernen macht Arbeit. Doch nicht immer ist man beim Auszug dazu verpflichtet. Foto: Ronald Wittek

Dübel aus der Wand zu entfernen macht Arbeit. Doch nicht immer ist man beim Auszug dazu verpflichtet. Foto: Ronald Wittek

Spiegel, Regale oder Seifenschale - manche Einrichtungsgegenstände brauchen festen Halt an der Wand. Die dafür notwendigen Dübel müssen Mieter beim Auszug aber nicht automatisch entfernen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Ist man nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, können die Dübel in der Wand gelassen werden.“ Nur wenn der Mieter die Wohnung ohnehin hätte renovieren müssen, sei er auch verpflichtet, die Dübel aus der Wand zu holen und die Löcher zu verschließen.

Können die Dübel in der Wand bleiben, gibt es gewisse Grenzen: „Wenn die Wand aussieht wie ein Schweizer Käse, sollte man die Dübel entfernen“, sagt Ropertz. Wie viel Dübellöcher tolerabel sind, hängt vom Einzelfall ab. So hielt das Landgericht Hamburg in einem Badezimmer insgesamt 32 Dübellöcher für angemessen (Az.: 307 S 50/01). Denn hier mussten Dinge wie Spiegel, Handtuchhalter, Seifenschale, Duschstange oder Klopapierhalter angebracht werden. In einem Wohnzimmer seien hingegen weniger Dübel erforderlich.

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