Baugerüst am Haus sollte der Versicherung gemeldet werden

Bonn (dpa/tmn) · Ein Baugerüst am Haus ist nie besonders angenehm. Lärm, Dreck und Bauarbeiter vorm Fenster bleiben nicht aus. Noch unangenehmer wird es, wenn Einbrecher das Gerüst als Hilfestellung nutzen. Um den Schaden zu minimieren, sollte die Versicherung informiert werden.

 Baugerüste sollten der Hausratversicherung gemeldet werden. Foto: Britta Pedersen

Baugerüste sollten der Hausratversicherung gemeldet werden. Foto: Britta Pedersen

Steht ein Baugerüst vor einem Wohnhaus, sollten Vermieter und Mieter dies ihrer Hausratversicherung melden. Wer untätig bleibt, gefährdet seinen Versicherungsschutz. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.

Durch ein Gerüst vor dem Haus besteht eine erhöhte Einbruchsgefahr. Denn der Einbrecher kann dadurch leichter in die Wohnung oder das Haus einsteigen. Weiß der Versicherer nichts von diesem Risiko, kann es sein, dass er Leistungen verweigert - also beispielsweise Schäden, die durch einen Einbruch entstanden sind, nicht in voller Höhe oder gar nicht ersetzt. Weiß der Versicherer von dem Gerüst, darf er das Risiko neu bewerten und unter Umständen die Beiträge entsprechend erhöhen. In der Regel kommt dies aber laut WiE nicht vor.

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