Bauherren müssen Bauaufgabe beschreiben - Eine Norm hilft dabei

Berlin (dpa/tmn) · Wer in Deutschland baut, muss einiges beachten. Zumal er als Bauherr exakte Anweisungen geben muss. Eine DIN-Norm hilft ihm dabei, den Bedarf und die finanziellen Rahmenbedingungen festzulegen.

 Schützt vor bösen Überraschungen: Der Bauherr muss die Bauplanung exakt vorgeben. Foto: Armin Weigel

Schützt vor bösen Überraschungen: Der Bauherr muss die Bauplanung exakt vorgeben. Foto: Armin Weigel

Private Bauherren sollten genau festlegen, was sie gebaut haben möchten. Als Auftraggeber sind sie für die klare Definition der Bauaufgabe zuständig. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein hin. Hilfreich bei der Bedarfsplanung ist die DIN 18205. Sie erleichtert auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Bedarfsplanung.

Festgelegt werden müssen demnach: Art und Anzahl der benötigten Flächen und Räume, Qualität und Ausstattung des Hauses, aber auch Haustechnik, Schall- und Wärmeschutz sowie natürlich die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen. Wer ein finanzielles Limit hat, der muss das von Anfang an mit einem Planer festlegen - und sich später auch selbst daran halten.

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