Bauherren sollten ans Alter denken

Menschen werden immer älter, bleiben aber auch länger mobil. Und wollen auch gerne so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Dafür gilt es allerdings, schon beim Hausbau oder dem Umbau vorzusorgen.

 Badezimmer sollten großzügig angelegt sein. Foto: Sparkasse

Badezimmer sollten großzügig angelegt sein. Foto: Sparkasse

Foto: (ELI@S-Bildarchiv Saarbrücker Ze)

Treppen ohne Geländer, rutschige Bodenbeläge, enge Bäder. So manche Wohnung hat Fallstricke, die im täglichen Leben keine besondere Herausforderung sind, im Alter aber zur unüberwindlichen Hürde werden. Mal sind die Lichtschalter im Altbau vom Rollstuhl aus nicht zu erreichen, mal ist die Dusche einfach für den Rollstuhl zu eng.
Sven Haustein, Architekt der Bausparkasse Schwäbisch Hall, rät deshalb, schon bei der Planung eines Neubaus oder einer Modernisierung auch das Thema der barrierefreien Wohnung zu berücksichtigen. Denn so steige nicht nur der Wohnkomfort, sondern auch die Chance, die eigenen vier Wände möglichst lange zu bewohnen.
Stolperfallen beseitigen


Doch für Bauherren gibt es auch ein paar Fallstricke. "Seniorenwohnung" oder "altengerecht" sind keine geschützten Begriffe. Was darunter fällt, sei deshalb Interpretationssache.
Haustein rät deshalb, auf die Übereinstimmung mit der Din-Norm 18040-2 zu achten. Nur dann dürfe sich eine Wohnung nämlich auch "barrierefrei" nennen.
Um das Laufen im Alter in der Wohnung zu erleichtern, sollten Teppichkanten und Türschwellen eliminiert werden. Sie können zu Stolperfallen werden. Besser sind stattdessen durchgehende Bodenbeläge, die dazu auch noch eine harmonische Optik schaffen. Als rutschfestere Alternative zu Fliesen und Parkett bieten sich fußwarme Bodenbeläge aus Kork und Linoleum an. Lose Teppiche sollten unbedingt sicher fixiert werden. "Zottelige" Hochflor-Auslegeware sollte vermieden werden.
Türen sind bei einer Modernisierung ein schwieriges Thema - eine Verbreiterung ist ein erheblicher baulicher Eingriff. Trotzdem ist es sinnvoll, für eine altersgerechte Wohnung eine Türbreite mit 90 Zentimeter Durchgang vorzusehen. Sie ermöglicht auch besseres Passieren mit einem Rollstuhl. Beim Neubau können alle Türen gleich auf die entsprechende Breite geplant werden - der Zuschnitt gibt der Wohnung auch eine großzügigere Anmutung. Wer Trockenbauwände einsetzt, tut sich mit späteren Änderungen leichter. Idealerweise lassen sich Türen stets nach außen öffnen - das erleichtert zum Beispiel das Aufrichten gestürzter Personen im Notfall.
Treppen sind nicht nur für Senioren eine Gefahr. Handläufe sollten deshalb auf beiden Seiten vorhanden sein. Im übrigen Teil der Wohnung können im Alter Haltegriffe leicht nachgerüstet werden.
Auch die Elektrik sollte altersgerecht geplant werden. Steckdosen sollten auf erreichbarer Höhe liegen, Kabelkanäle verhindern Stolperfallen. Helle, aber nicht blendende Beleuchtung ist gerade bei verringerter Sehkraft von Vorteil. Auch Bewegungssensoren als Lichtschalter im Flur sind bequem und im Alter nützlich.
Bodengleiche Duschen sind nicht nur bei älteren Menschen gefragt, auch bei Jüngeren sind sie schwer in Mode. In der barrierefreien Wohnung eröffnen sie auch bei schwindender Mobilität die Möglichkeit, sich selbstständig zu waschen. Wer noch etwas weiter gehen will, stattet seine Badewanne mit einer Wannentür aus oder bereitet die Installation eines Wannenlifts vor.
Bei der Einrichtung der Küche gilt, dass Arbeitsflächen und Kochstelle idealerweise unterfahrbar sind, um auch für Rollstuhlfahrer erreichbar zu sein. Auszüge und Apothekerschränke wiederum können den Zugang zu Vorräten erleichtern und den Stauraum erhöhen. Ein Hochbackofen ist nicht nur optisch ansprechend, sondern schont auch den Rücken. Gleiches gilt für die Spülmaschine.
Letztlich lohnt der Umbau einer Wohnung zur Barrierefreiheit. "Die KfW bezuschusst den altersgerechten Umbau durch Förderprogramme und zinsgünstige Darlehen", sagt Haustein. "Allerdings muss der Antrag zwingend vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden." Auch halten einige Bundesländer eigene Fördertöpfe bereit. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf bis zu 4000 Euro zur Verbesserung seines Wohnumfelds oder für technische Hilfsmittel. np

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