Baumfällung gehört nicht zu Betriebskosten

Hamburg · Lässt ein Vermieter einen im Garten seines Hauses stehenden Baum fällen, weil der bei einem Sturm umgeknickt war, kann er den Aufwand - im konkreten Fall waren es 1800 Euro - nicht bei der nächsten Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter abwälzen. Die Angelegenheit gehöre nicht zu den "laufenden" Nebenkosten in der jährlichen Abrechnung, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese.

wbü

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