Bausparvertrag ist keine Geldanlage

Ein "voll besparter" Bausparvertrag darf von der Bank gekündigt werden, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt. Ziel des Vertrages ist es, den Sparern die Bausparsumme zur Verfügung zu stellen.

Ist das Ziel erreicht, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Wegen der oft hohen Zinssätze halten viele Sparer an ihren Altverträgen fest. Zweck eines Bausparvertrages sei aber "nicht eine verzinsliche Geldanlage", stellten die Richter klar (Az.: 19 U 106/13). np

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