Bei Einliegerwohnung haben Vermieter Sonderkündigungsrecht

München (dpa/tmn) · In Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung leben Mieter und Vermieter unter einem Dach. Dort haben Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Darauf weist der Mieterverein München hin.

 Wohnen Mieter und Vermieter „unter einem Dach“, können Vermieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Foto: Kai Remmers

Wohnen Mieter und Vermieter „unter einem Dach“, können Vermieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Foto: Kai Remmers

In einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter tatsächlich dauerhaft mit im Haus wohnt. Gibt es im Haus eine dritte Wohnung, scheidet das Sonderkündigungsrecht für den Vermieter aus.

Will der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss er allerdings eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist einhalten. Je nach Wohndauer des Mieters beträgt die Kündigungsfrist dann zwischen 6 und 15 Monaten. Der gekündigte Mieter kann sich auf die sogenannte Sozialklausel berufen, wenn die Räumung der Wohnung für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Dann muss notfalls ein Gericht entscheiden, welche Interessen vorgehen - die des Vermieters oder die des Mieters.

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