Bei Mieterhöhung muss Vergleich stimmen

Vermieter, die die Miete erhöhen wollen, dürfen ihre Vermieter unter anderem darauf verweisen, dass für vergleichbare Wohnungen höhere Mieten gezahlt werden. Sie haben jedoch nicht das Recht, einen Mieter, der bei ihnen in einem Zimmer einer Wohngemeinschaft lebt, auf den Preis eines Einzimmer-Appartements in einem Haus am selben Ort zu verweisen.

Für solche Mietverhältnisse gelten "unterschiedliche Teilmärkte, entschied das Landgericht Gießen (AZ: 1 S 98/12). np
Nicht bezahlte Kaution ist Kündigungsgrund


Vermieter dürfen einem Mieter, der seine Kaution nicht bezahlt, den Mietvertrag wieder kündigen. Das Landgericht Berlin urteilte dazu: Zahlt ein Wohnraummieter nicht die wirksam vereinbarte Mietkaution, so kann das ein Grund für eine ordentliche Kündigung "wegen nicht unerheblich schuldhafter Vertragsverletzung darstellen". Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht erforderlich (AZ: 60 S 180/08). Im verhandelten Fall belief sich die Kaution auf drei Monatsmieten. np

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