Bei richtigem Abstand ist "Wohnklotz" erlaubt

Hannover · Eigentümer von Einfamilienhäusern können sich nicht dagegen wehren, wenn in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten entsteht. Hält ein Bauherr die gesetzlich vorgegebenen Abstände ein, so werde das "baurechtliche Rücksichtnahmegebot" erst dann verletzt, wenn das Nachbargebäude "erdrückt", "eingemauert" oder "abgeriegelt" werde (Verwaltungsgericht Hannover, Az.

: 4 B 2329/13). red
Kein Wucherzins bei Miet-Rückstand


Potsdam. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Klausel in einem Mietvertrag für unwirksam erklärt, nach der ein Mieter, der mit seiner Mietzahlung in Rückstand geraten ist, Verzugszinsen "in gesetzlicher Höhe - mindestens aber acht Prozent jährlich" zu zahlen hat. Damit verstoße er gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgesprochene Verbot, Zinsen zu verlangen, "die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge" nicht zu erwarten sind (Az.: 7 U 204/11) red

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