Bei Sanierung sofortige Kündigung möglich

Plant ein Hauseigentümer, das Gebäude grundlegend zu sanieren und soll diese Maßnahme voraussichtlich mehr als neun Monate dauern, so ist ein Mieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich aufzukündigen. Da geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.

: XII ZR 126/11).
Hierbei handelte es sich um den Betreiber einer Praxis für Neurologie und Psychiatrie. Ihm sei es unzumutbar, seine Praxisräume so lange nicht nutzen zu können. np

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