Beim Grillen auf dem Balkon Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Recklinghausen (dpa/tmn) · Fleisch, Würstchen, Folienkartoffeln. Grillen gehört zum Sommer dazu wie die Sonne. Mieter in Mehrfamilienhäusern sollten jedoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

 Grillen ja, aber bitte mit Rücksicht auf die Nachbarn. Foto: Kai Remmers

Grillen ja, aber bitte mit Rücksicht auf die Nachbarn. Foto: Kai Remmers

Wer in einem Mehrfamilienhaus auf dem Balkon grillen will, sollte an die Nachbarn denken. Zwar sei es auch in Mietshäusern nicht grundsätzlich verboten zu grillen, erklärt der Mieterschutzbund mit Sitz in Recklinghausen. Doch der Geruch nach Holzkohle und Bratwurst sowie mögliche Lärmbelästigungen kämen unter Umständen nicht so gut an. Daher empfehle es sich, Nachbarn über das geplante Grillen zu informieren. Nach 22.00 Uhr sollte es ganz eingestellt werden.

Auch bezüglich des Rauches sollten Mieter vorsichtig sein: Wenn dieser verstärkt in die Gärten oder auf die Balkone der Nachbarn ziehe oder sogar in die Wohnungen eindringe, könne das unter Umständen als Verstoß gegen die Immissionsschutzverordnung gesehen werden. Bevor der Grill angeworfen wird, sollten Mieter zudem einen Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag werfen. Denn wer trotz Verbot grille und sich auch über eine Abmahnung hinwegsetze, riskiert die fristlose Kündigung der Wohnung.

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