Besuche ausreichend für Eigenbedarf

Berlin · Der regelmäßige Besuch der Tochter aus einer früheren Beziehung reicht aus, um für eine Zweitwohnung Eigenbedarf anzumelden. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Landgerichts in Berlin.

Es sei nicht nötig, dass die Tochter die Wohnung permanent bewohnt. Im konkreten Fall hatte ein Arzt einer Mieterin gekündigt, die die Wohnung seit 25 Jahren bewohnte. Der Eigenbedarf sei aber gerechtfertigt, weil der Arzt die Wohnung brauche, um sich in familiärer Atmosphäre mit seiner Tochter treffen zu können (AZ: 67 S 121/12). np
IVD wehrt sich gegen regulierte Courtage


Berlin. Der Immobilienverband IVD wehrt sich dagegen, die Maklercourtage zu regulieren. Dafür bestehe kein Anlass, sagt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. Damit wehrt sich der IVD gegen Pläne aus den Koalitionsverhandlungen, künftig das Bestellerprinzip bei Makler-Leistungen vorzuschreiben. Bisher tragen Mieter die Makler-Courtage. np

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