Betriebskosten unbedingt überprüfen - Abrechnung häufig falsch

Berlin (dpa/tmn) · Für Betriebskosten müssen Mieter oft tief in die Tasche greifen. Rechnet man alle denkbaren Posten zusammen, sind es laut Mieterbund 3,19 Euro pro Quadratmeter im Monat. Wer seine Betriebskostenabrechnung prüft, kann die Kosten womöglich senken.

 In Betriebskostenabrechnungen verstecken sich oft Fehler - daher kann es sich auszahlen, wenn Mieter sie kritisch prüfen. Foto: Andrea Warnecke

In Betriebskostenabrechnungen verstecken sich oft Fehler - daher kann es sich auszahlen, wenn Mieter sie kritisch prüfen. Foto: Andrea Warnecke

Für Mieter ist die jährliche Betriebskostenabrechnung oft unangenehm. Denn häufig müssen Nachzahlungen geleistet werden. Daher lohnt sich ein genauer Blick: „Jede zweite Abrechnung ist nach unseren Erfahrungen falsch“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Zwar müssten Mieter nicht immer zu viel zahlen. Aber mitunter seien die Zahlen zumindest erklärungsbedürftig. „Mieter sollten hier nachhaken.“ Drei häufige Fehler:

Verwaltungs- oder Reparaturkosten: Diese Ausgaben dürfen in der Betriebskostenabrechnung nicht auftauchen. „Mieter haben mit diesen Ausgaben nichts zu tun“, erklärt Ropertz. Das gelte auch, wenn ein Mieter in einer Eigentumswohnung lebt. „Der Eigentümer darf sie nicht auf den Mieter umlegen.“

Hausmeister: Typische Arbeiten wie die Reinigung des Treppenhauses oder die Gartenarbeit sind umlagefähig. „Wenn der Hausmeister viel mehr macht, zum Beispiel Reparaturen ausführt, sind das keine Betriebskosten.“

Gewerbe: „Für Gewerberäume gibt es oft höhere Kosten, zum Beispiel bei der Grundsteuer“, erklärt Ropertz. Ergibt sich hier ein deutlicher Preisunterschied zwischen Wohnen und Gewerbe, muss der Vermieter eine getrennte Abrechnung vorlegen. „Das darf nicht durcheinandergehen.“

Entdecken Mieter einen Fehler, können sie diesen Posten streichen und den Vermieter auffordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen. „Wenn sich die Kosten irgendwo versteckt haben, muss man beim Vermieter nachhaken“, erläutert Ropertz. „Man hat das Recht, die Unterlagen beim Vermieter einzusehen.“

- Heizkosten: 1,16 Euro

- Warmwasser: 0,27 Euro

- Wasser/Abwasser: 0,35 Euro

- Grundsteuer: 0,19 Euro

- Hauswart: 0,21 Euro

- Müllbeseitigung: 0,16 Euro

- Aufzug: 0,16 Euro

- Gebäudereinigung: 0,16 Euro

- Sach- und Haftpflichtversicherungen: 0,15 Euro

- Gartenpflege: 0,09 Euro

- Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen: 0,14 Euro

- Straßenreinigung: 0,03 Euro

- Stromkosten der Allgemeinheit: 0,05 Euro

- Schornsteinreinigung: 0,03 Euro

- Sonstige Kosten (zum Beispiel ein Schwimmbad oder eine Sauna zur gemeinsamen Nutzung): 0,04 Euro

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