BFH: Bei Abschreibung gilt der Notarvertrag
Beim Kauf einer Miet-Immobilie oder eines Betriebs-Grundstücks setzt sich der Kaufpreis im Regelfall aus einem Anteil für das Gebäude und einem Anteil für Grund und Boden zusammen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass nur der Gebäudeanteil steuerlich abgeschrieben werden kann.
11.03.2016
, 20:42 Uhr
Maßstab für die Wertaufteilung von Grund und Boden sowie dem Gebäude sei grundsätzlich das, was im Notarvertrag vereinbart wurde (Az.: IX R 12/14), so die Richter. np