BFH: Bei Abschreibung gilt der Notarvertrag

Beim Kauf einer Miet-Immobilie oder eines Betriebs-Grundstücks setzt sich der Kaufpreis im Regelfall aus einem Anteil für das Gebäude und einem Anteil für Grund und Boden zusammen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass nur der Gebäudeanteil steuerlich abgeschrieben werden kann.

Maßstab für die Wertaufteilung von Grund und Boden sowie dem Gebäude sei grundsätzlich das, was im Notarvertrag vereinbart wurde (Az.: IX R 12/14), so die Richter. np

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