BGH: Käufer hat Vermieter-Rechte vor formalem Kauf

Karlsruhe (dpa) · Der Käufer einer Mietwohnung kann seine Rechte als Vermieter schon dann wahrnehmen, wenn der Kauf formal noch gar nicht abgeschlossen ist. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Streit über Mieterhöhungen entschieden.

 Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer Mieterin abgewiesen. Denn dem Käufer der Immobilie sind im Kaufvertrag ab sofort die Rechte und Pflichten eines Vermieters übergeben worden. Foto: Ronald Wittek

Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer Mieterin abgewiesen. Denn dem Käufer der Immobilie sind im Kaufvertrag ab sofort die Rechte und Pflichten eines Vermieters übergeben worden. Foto: Ronald Wittek

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Immobiliengesellschaft Deutsche Annington recht gegeben. Sie hatte im Jahr 2006 Wohnungen in Frankfurt per schriftlichem Vertrag gekauft. In das Grundbuch eingetragen und damit rechtsgültige Eigentümerin der Objekte wurde sie jedoch erst im Mai 2010. Eine Mieterin verlangte von Deutschlands größtem Wohnimmobilienunternehmen daraufhin fast 29 000 Euro zurück. Die Gesellschaft habe über vier Jahre ohne Berechtigung Miete eingezogen, Betriebskostenabrechnungen erteilt und die Miete erhöht.

Annington dürfe die Gelder behalten, entschied der BGH. Im Kaufvertrag sei bestimmt worden, dass Annington ab sofort die Rechte und Pflichten eines Vermieters übernehme. Die Klage war bereits in den Vorinstanzen gescheitert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort