BGH: Kaution während Mietverhältnisses unantastbar

Karlsruhe (dpa) · Darf der Vermieter bei einer Mietminderung auf die Kaution zugreifen? Nein. Und wenn ihm eine Klausel im Mietvertrag die Möglichkeit dazu gibt? Auch dann nicht, urteilte der Bundesgerichtshof. Demnach ist solch eine Vereinbarung unwirksam.

 Solange das Mietverhältnis läuft, darf der Vermieter die Kaution nicht in Anspruch nehmen. Foto: Sonya Schönberger

Solange das Mietverhältnis läuft, darf der Vermieter die Kaution nicht in Anspruch nehmen. Foto: Sonya Schönberger

Die Kaution eines Mieters ist für den Vermieter tabu, solange der Mietvertrag läuft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (7. Mai) entschieden (Aktenzeichen BGH: VIII ZR 234/13). Ein Vermieter darf selbst dann nicht auf das hinterlegte Geld zugreifen, wenn er sich mit dem Mieter um die Höhe der Miete streitet.

Die Richter gaben damit einer Mieterin aus Bonn Recht, die ihren Vermieter verklagt hatte. Bei ihrem Einzug hatte sie 1400 Euro Kaution hinterlegt. Als die Klägerin später von ihrem Recht auf Mietminderung Gebrauch machte, ließ sich der Vermieter das gesamte hinterlegte Geld auszahlen. Dabei berief er sich auf eine Extravereinbarung im Mietvertrag.

Der BGH erklärte diese Klausel im Vertrag für unwirksam. Ein Vermieter dürfe während des laufenden Mietverhältnisses nicht auf die Kaution zugreifen. Die Mieterin müsse ihre Kaution zurück erhalten.

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