BGH: Mieter müssen bunte Wände wieder hell überstreichen

Karlsruhe (dpa) · Rot, gelb und blau - wer als Mieter seine Wände im Stil von Piet Mondrian streichen mag, kann das tun. Bei Auszug muss das Kunstwerk aber wieder überstrichen werden, entschied der Bundesgerichtshof.

 Wer die Wände seiner Wohnung in kräftigen Farben gestrichen hat, muss vor dem Auszug erneut zum Pinsel greifen. Foto: Kai Remmers

Wer die Wände seiner Wohnung in kräftigen Farben gestrichen hat, muss vor dem Auszug erneut zum Pinsel greifen. Foto: Kai Remmers

Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch (6. November) verkündeten Urteil entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, „die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12).

Das bedeute nicht unbedingt, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen. Der Vermieter könne jedoch einen Anstrich in „hellen, neutralen, deckenden Farben“ verlangen. Der Mieter sei zum Schadensersatz verpflichtet, „wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich macht“.

Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Doppelhaushälfte einzelne weiße Wände in kräftigen Farben (rot, gelb und blau) gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände nach Rückgabe für rund 3600 Euro wieder weiß überstreichen. Der Mieter muss nun für die entstandenen Kosten aufkommen.

Nach früheren Entscheidungen des BGH darf der Vermieter dem Mieter während der Mietzeit nicht vorschreiben, in welcher Farbe er die Wände zu streichen hat. Das berechtigte Interesse des Mieters ende jedoch nach Ablauf der Mietzeit, betonte der Vorsitzende Richter.

Mieter investieren besser in einen hochwertigen Farbroller, wenn sie dunkle Wandfarben weiß überstreichen wollen. Die Walze sollte einen Bezug aus künstlich hergestelltem Lammfell und eine mittlere Florlänge haben, rät Christian Hofmann von der DIY Academy. Bei billigen Walzen besteht die Gefahr, dass die Farbe nicht gleichmäßig verteilt wird. Wenn die weiße Farbe dann noch schlecht deckt, schimmert die farbige Wand auch nach fünfmaligem Streichen durch, warnt Hofmann.

Eine Florlänge von etwa 12 Millimeter eignet sich für glatte und leicht strukturierte Wände, wie sie in den meisten Innenräumen vorkommen. Bei der Farbe kommt es auf eine hohe Deckkraftklasse an. Diese Klasse ist auf dem Farbeimer angegeben. Sie reicht von eins bis vier. „Eins ist die beste Deckkraftklasse, vier die schlechteste.“

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