Das Treppenhaus reinigen: Wann Mieter putzen oder zahlen

Berlin (dpa/tmn) · Das Treppenhaus in einem Mietshaus muss regelmäßig geputzt werden. Wie und wer das machen muss, kann im Mietvertrag vermerkt sein. Auch in der Hausordnung gibt es in der Regel dazu einen Paragrafen.

 In einem Mietshaus ist es manchmal unklar, wer für die Reinigung eines Treppenhauses verantwortlich ist. Wenn man unsicher ist, hilft eine Absprache mit dem Vermieter. Foto: Britta Pedersen

In einem Mietshaus ist es manchmal unklar, wer für die Reinigung eines Treppenhauses verantwortlich ist. Wenn man unsicher ist, hilft eine Absprache mit dem Vermieter. Foto: Britta Pedersen

Der Mietvertrag kann dem Mieter vorschreiben, dass er das Treppenhaus reinigen muss. Hat der Vermieter diese Pflicht übertragen, muss der Mieter regelmäßig putzen.

Wie häufig und welchen Abschnitt im Treppenhaus regelt dann meist die Hausordnung oder ein Aushang im Treppenhaus. Ist der Mieter zuständig, darf er allein entscheiden, an welchem Wochentag, um wie viel Uhr oder mit welchen Reinigungsmitteln er putzt, informiert der Deutsche Mieterbund (DMB).

Der Vermieter darf eine solche vertragliche Vereinbarung auch nicht einfach für alle Hausbewohner aufkündigen und eine Reinigungskraft kostenpflichtig einstellen. Ist jedoch nichts im Vertrag geregelt, ist er für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich. Er kann dann eine Reinigungsfirma engagieren oder den Hausmeister damit beauftragen. Die angefallenen Kosten kann er auf die Mieter abwälzen - als Betriebskosten unter der Position „Gebäudereinigung“ oder „Hausmeister“. Es sei denn, er zahlt überhöhte Stundensätze von 50 Euro und mehr oder lässt das Treppenhaus dreimal pro Woche reinigen - denn völlig unwirtschaftliche Kosten müssen Mieter nicht tragen.

Egal wer putzt, der Vermieter ist in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die Reinigung ordentlich ausgeführt wird - auch wenn alle Mieter dafür abwechselnd eingeteilt sind. Beschwerden von Mietern muss er nachgehen. Wenn einzelne Mieter ihre Pflichten vernachlässigen - schlecht oder gar nicht putzen - und ihr Verhalten nicht ändern, kann der Vermieter sie abmahnen. Oder er kann eine Reinigungskraft beauftragen und dem entsprechenden Mieter die Kosten dafür in Rechnung stellen.

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