Das Wasser muss ganz weg sein - Aufräumen nach der Flut

Bonn (dpa/tmn) · So schwierig es ist: Vom Hochwasser betroffene Haus- und Ladenbesitzer sollten Ruhe bewahren und abwarten. Denn pumpen sie überschwemmte Räume zu früh aus, kann dies das Gebäude beschädigen. Auch darüber hinaus gibt es einiges zu beachten.

Überschwemmte Räume dürfen erst ausgepumpt werden, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel niedrig genug ist. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Bodenwanne des Gebäudes beschädigt wird, erklärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn. Denn der Druck des Grundwassers von unten kann so groß sein, dass nur Wasser im Keller den nötigen Gegendruck bieten kann.

Elektrogeräte dürfen erst wieder an das Stromnetz, wenn sicher ist, dass sie nicht durch Feuchtigkeit Schaden genommen haben. Das BBK rät sogar dazu, sie vom Fachmann überprüfen zu lassen.

Ein überflutetes Gebäude sollte aber auch so schnell wie möglich trocknen können. Denn je länger das dauert, desto eher wachsen Schimmelpilze oder Schädlinge nisten sich ein. Heizgeräte können Betroffene eventuell bei Sanitär- oder Spezialfirmen leihen. Bodenbeläge und Wandverkleidungen müssen sie zur Kontrolle entfernen oder zumindest öffnen. Die Statik der betroffenen Räume muss überprüft werden, Profis untersuchen auch Öltanks auf Schäden.

Wenn Pflanzenschutzmittel, Lacke, Farben, Putzmittel oder Heizöl ausgelaufen sind, müssen Bewohner die Feuerwehr verständigen. Sind Gärten oder Felder betroffen, wird auch das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft darüber informiert. Gegebenenfalls entsorgen Spezialfirmen die Schadstoffe. In davon betroffenen Räumen sollten die Fenster offen stehen, niemand darf rauchen. Offenes Feuer sollte ebenfalls vermieden werden. Bindemittel für Öl benutzen Laien am besten nur in Absprache mit der Feuerwehr, rät das BBK in einer Notfallbroschüre .

Verunreinigte Möbel und Lebensmittel sollten sachgerecht entsorgt werden. In Hochwassergebieten dürfen Obst und Gemüse nicht verzehrt werden. Und für die Folgewochen rät die Behörde, Insektenschutzmittel zu Hause zu haben. Denn in überfluteten Gebieten finden Schädlinge wie Stechmücken optimale Bedingungen zum Brüten.

Die Verbraucherzentralen beraten Opfer des Hochwassers kostenlos zu Fragen rund um das Aufräumen. Unter der Telefonnummer 0800/100 37 11 stehen die Experten montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr zu Verfügung. Sie erläutern, was im Schadensfall zu beachten ist und welche Versicherungen greifen. Außerdem können sie Auskunft über Finanzspritzen durch Bund und Länder geben und auch Alltagsfragen beantworten, ob zum Beispiel bestimmte Lebensmittel aus überfluteten Häusern noch genießbar sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort