Dauer-Schimmel bringt Doppel-Ärger

Wer eine Wohnung vermietet, die gründlich verschimmelt ist, riskiert auch Ärger mit dem Finanzamt. Nicht nur droht dem Vermieter durch den andauernden Schimmel ein kompletter Mietausfall, in diesem Fall wird auch noch das Finanzamt aktiv: Dem Vermieter wird die "Einkünfte-Erzielungsabsicht" abgesprochen, er kann also keine Schuldzinsen mehr absetzen.

Im konkreten Fall in Münster hatte der Vermieter die Schimmel-Schäden über mehrere Jahre nicht beseitigt. (Finanzgericht Münster, Az.: 10 K 2160/11). np

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort