Demokratie hat für Eigentümer Grenzen

Wenn ein Wohnungseigentümer gegen die Eigentümer-Gemeinschaft gerichtlich zu Felde zieht, muss er in der Eigentümerversammlung zu diesem Punkt schweigen. Außerdem darf er nicht abstimmen, so der Bundesgerichtshof (Az.

: V ZR 85/13). Er könne durch Mehrheitsbeschluss von der Abstimmung ausgeschlossen werden, obwohl dies im Gesetz nicht ausdrücklich so vorgesehen ist. np

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