Demokratie hat für Eigentümer Grenzen
Wenn ein Wohnungseigentümer gegen die Eigentümer-Gemeinschaft gerichtlich zu Felde zieht, muss er in der Eigentümerversammlung zu diesem Punkt schweigen. Außerdem darf er nicht abstimmen, so der Bundesgerichtshof (Az.
16.01.2015
, 21:13 Uhr
: V ZR 85/13). Er könne durch Mehrheitsbeschluss von der Abstimmung ausgeschlossen werden, obwohl dies im Gesetz nicht ausdrücklich so vorgesehen ist. np