Der Traum vom Balkon ist erfüllbar

Gerade jetzt im Sommer wird er von manchen Mietern oder Eigentümern schmerzlich vermisst: Bei schönem Wetter ist der Balkon wie ein kleiner Urlaub zu Hause. Wenn er fehlt, bleibt noch eine Chance: die Nachrüstung. Wir erklären, was Sie beachten sollten, damit das problemlos gelingt.

Für jeden zweiten Mieter ist der Balkon laut einer Umfrage ein wichtiges Kriterium, ob ihnen eine Wohnung gefällt. Vermieter erhöhen mit einem nachträglich angebauten Balkon daher die Vermietungschancen sowie den Immobilienwert. Bei einem bestehenden Mietverhältnis können elf Prozent der Kosten als Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden. Einen zweiten Balkon muss der Mieter allerdings nicht als Modernisierung hinnehmen (Amtsgericht Schöneberg, Az.: 6 C 168/04). Ein Beispiel: Wurden für den Anbau von Balkonen 32 000 Euro gezahlt, so würde das bei acht Mietparteien einen Anteil von jeweils 4000 Euro ausmachen. Elf Prozent davon wären 440 Euro, die auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Die zulässige monatliche Mieterhöhung würde somit 36,70 Euro betragen.
Eigentümerversammlung: Bei einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen ist die Zustimmung der anderen Eigentümer notwendig. Seit der Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) reicht für Modernisierungen eine Dreiviertel-Mehrheit aus (mit mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile, Paragraf 22 Abs. 2 WEG). Der erstmalige Anbau von Balkonen ist eine Modernisierung, weil der Nutzwert für Erholungs- und Freizeitzwecke zu einer Gebrauchswerterhöhung der Wohnung führt (Amtsgericht Konstanz, Az.: 12 C 19/07).
Baugenehmigung: Welche Bauten genehmigt werden müssen und welche "verfahrensfrei" sind, richtet sich nach den Landesbauordnungen. Für Balkone ist in der Regel eine Genehmigung notwendig, wobei es unter anderem auf den Abstand zum Nachbargrundstück ankommt. Zuständig ist das örtliche Bauamt. Mündliche Bauvoranfragen sind meistens kostenlos. Der Eigentümer erfährt dabei, welche Unterlagen benötigt werden. Auf dem Weg zum Bescheid hilft außerdem die Baufirma, die mit der Balkon-Nachrüstung beauftragt wird.
Balkonauswahl: Als unkompliziert gilt der "Vier-Beiner", ein dem Haus vorgestellter Balkon mit Betonplatte und vier Pfeilern auf gegossenen Fundamenten. Die Tragkonstruktion wird an der Fassade lediglich mit Verschraubungen fixiert. "Das Haus wird dadurch statisch nicht belastet, so dass die Balkonnachrüstung auch bei älteren Bauten möglich wird”, sagt die Düsseldorfer Ingenieurin Doreen Kruschina. "Darüber hinaus werden wegen der fehlenden Fassadenverankerung Kältebrücken vermieden, über die Wärme verloren geht.” Neben den Vorstell-Balkonen sind Anbau-Balkone üblich, die auf Konsolen und Stützen mit der Außenwand verbunden werden. Bei Altbauwohnungen ist dafür mitunter innen eine Gegenplatte nötig. Die Kosten für einen einzelnen Balkon erreichen schnell 10 000 Euro. Deutlich günstiger wird es je Wohneinheit, wenn ein Mehrfamilienhaus komplett mit Balkonen ausgestattet wird. Mit Daumen-Schätzungen tun sich die auf Anbauten spezialisierten Firmen schwer. Neben dem Material (Stahl, Aluminium, Holz) komme es unter anderem auf das Balkon-Geländer an. Mit 3000 bis 5000 Euro sei bei einem Mehrfamilienhaus zu rechnen. Expertin Kruschina: "Ein idealer Zeitpunkt für eine Balkon-Nachrüstung wäre, wenn ohnehin Fassadenarbeiten durchgeführt werden sollen. Dann würden die Ausbesserungen rund um den Wanddurchbruch keine Extra-Kosten verursachen.”

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