Dolmetscher für Eigentümertreffen

Beherrscht eine Wohnungseigentümerin (hier eine Spanierin) die deutsche Sprache nur eingeschränkt, so hat sie das Recht, in die Eigentümerversammlung einen Dolmetscher mitzubringen. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Wiesbaden (Az.

: 92 C 217/11). Wird ihr das verweigert, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar. Denn dem Eigentümer ohne Dolmetscher ist die Möglichkeit genommen worden, "an der Willensbildung teilzunehmen".

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