Doppelte Rauchmelder sind rechtens

Haben Mieter bereits Rauchwarnmelder installiert, kann der Vermieter trotzdem den Einbau eigener Rauchwarnmelder verlangen. Zum einen ist der Vermieter zum Einbau gesetzlich verpflichtet, zum anderen kann der Einbau und die damit verbundene Wartung "aus einer Hand" zu einer höheren Sicherheit führen, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.

: VIII ZR 216/14 und 290/14). np

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