Eigenbedarfskündigung: Absicht des Vermieters reicht

Heidelberg (dpa/tmn) · Vermieter müssen glaubhaft versichern, dass sie selbst in ihre Wohnung ziehen wollen - dann dürfen sie einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Dieser Auffassung war das Landgericht Heidelberg in einem Mietrechtsstreit.

 Kann der Vermieter seine Absicht begründen, ist die Eigenbedarfskündigung rechtens - genaue Tatsachen und Hintergründe müssten dabei nicht erörtert werden, urteilten die Richter. Foto: Jens Schierenbeck

Kann der Vermieter seine Absicht begründen, ist die Eigenbedarfskündigung rechtens - genaue Tatsachen und Hintergründe müssten dabei nicht erörtert werden, urteilten die Richter. Foto: Jens Schierenbeck

Eine Eigenbedarfskündigung muss begründet werden. Dabei kann es aber ausreichen, dass der Vermieter glaubhaft versichert, selber in die betreffende Wohnung einziehen zu wollen. Die genauen Tatsachen und Hintergründe müssten nicht erörtert werden, befand das Landgericht Heidelberg (Az.: 5 S 42/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet (Heft 2/2013).

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Begründung: Er brauche die Wohnung für sich, da er sich von seiner Frau trennen wolle und beabsichtige, die Wohnung selber zu nutzen. Vor dem Amtsgericht hatte der Vermieter mit seiner Räumungsklage zunächst keinen Erfolg. Die Richter dort bewerteten die Begründung als unzureichend.

Anders sahen das die Richter am Landgericht: Für den Eigenbedarf genüge eine ernsthafte Absicht des Vermieters, in seinem Wohneigentum wohnen zu wollen. Vernünftige Gründe lägen vor, wenn sich Eheleute entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft aufzuheben. Da die Frau des Vermieters dies zudem in einer Vernehmung bestätigt habe, sei die Kündigung wirksam.

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