Eigener Hausstand bei Mama?

Die doppelte Haushaltsführung ist bei Berufstätigen durchaus begehrt, denn auf diesem Weg sind Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und Ausgaben für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort steuerlich absetzbar. Auch jemand, der den Erstwohnsitz bei seinen Eltern hat, kann dafür unter Umständen infrage kommen.

Eigener Hausstand bei Mama?
Foto: Bundesgeschaeftsstelle LBS (Landesbausparkassen oder LBS -lo)

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah die Voraussetzung doppelter Haushaltsführung in einem Fall erfüllt, bei dem das Elternhaus zwischenzeitlich zu einem Mehrgenerationenhaus umgebaut worden war. Der Kläger nutze wesentliche Räume wie Schlaf-, Bade- und Arbeitszimmer für sich alleine, so die Richter (Az.: VI R 10/12). Karikatur: Tomicek/LBS

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