Eigentümer muss zum Verwalter fahren

Schweres Los für Wohnungseigentümer, die Unterlagen des Verwalters einsehen wollen: Auch bei einer Entfernung von 500 Kilometern ist der Verwalter nicht verpflichtet, einem Eigentümer die Verwaltungsunterlagen in Kopie zuzusenden. So entschied das Landgericht Itzehoe (Az.

: 11 S 79/15). Denn jedem Eigentümer sei es zuzumuten, einmal im Jahr zur Eigentümer-Versammlung zu reisen und die Unterlagen vor Ort einzusehen. Das Gericht blieb sogar bei einer 80-prozentigen Schwerbehinderung gnadenlos. np

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