Eigentümergemeinschaft ist für Spielplatz verantwortlich

Berlin (dpa/tmn) · Wenn sich junge Familien zu einer Eigentümergemeinschaft zusammenschließen, legen sie oft großen Wert auf einen gemeinsamen Spielplatz. Doch wer ist in einem solchen Fall für die Sicherheit zuständig?

 Gehört ein Spielplatz zu einer Wohneigentumsanlagen, ist die Eigentümergemeinschaft zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Foto: Federico Gambarini/dpa

Gehört ein Spielplatz zu einer Wohneigentumsanlagen, ist die Eigentümergemeinschaft zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Foto: Federico Gambarini/dpa

In Wohneigentumsanlagen ist die Eigentümergemeinschaft auch für die Sicherheit von Kinderspielplätzen verantwortlich. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum hin.

Das bedeutet: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss den Spielplatz und die Spielgeräte regelmäßig kontrollieren und instandhalten. Wird diese Verkehrssicherungspflicht auf den Verwalter übertragen, sollte das im Verwaltervertrag ausdrücklich vereinbart werden.

Aber selbst dann gilt: Die Eigentümer müssen zumindest stichprobenartig überprüfen, ob der Beauftragte seine Aufgaben erfüllt. Kommen sie dieser Kontroll- und Überwachungspflicht nicht nach, kann die WEG im Ernstfall trotz der Übertragung der Verkehrsicherungspflicht haftbar gemacht werden.

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